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Funktionen wegfallen lassen: die Sorgfaltsanforderungen im Überblick

Warum dieses Thema getrennt von einer Aufgabenanalyse steht

Ftetoai bringt in Karte, welcher Teil eines Aufgabenpakets gemäß den drei Kategorien — KI kann es übernehmen, KI kann es teilweise mit menschlicher Aufsicht erledigen, oder es bleibt Menschenarbeit — automatisiert werden kann. Das ist eine Aussage über Aufgaben und über freigespielte Stunden, nicht über Personen oder Funktionen. Ob eine Funktion wegfallen darf und unter welchen Bedingungen, ist eine gesonderte juristische Frage mit eigenen gesetzlichen Anforderungen. Eine Analyse von Aufgaben ist dafür keine Begründung und ist nicht als Grundlage für eine Kündigungsentscheidung gedacht.

Diese Seite beschreibt, welche Mechanismen in den Niederlanden gelten, wenn Arbeit durch Automatisierung wegfällt, damit Sie wissen, wo Sie die aktuellen Regeln finden. Es ist keine Beratung zu Ihrer Situation; das erfordert einen juristischen oder HR-Experten, der die Fakten Ihrer Organisation kennt.

Betriebsbedingte Kündigung: der Rahmen

Wenn ein Arbeitgeber Funktionen wegfallen lässt, weil sich die Arbeit ändert oder wegfällt — beispielsweise weil Aufgaben automatisiert werden —, fällt dies in der Regel unter den Kündigungsgrund betriebswirtschaftliche Gründe. Für diesen Grund gelten in den Niederlanden feste Verfahrensschritte und Prüfkriterien. Welche Schritte das genau sind, welche Fristen gelten und welche Instanz eine Genehmigung erteilen muss, steht in den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie in den Ausführungsregeln des UWV. Da sich diese Regeln ändern und die Details für Ihre Situation relevant sind, ist es ratsam, den aktuellen Text direkt zu konsultieren, anstatt sich auf eine Zusammenfassung zu verlassen.

Die Rolle des UWV

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ohne Kündigungsgenehmigung über einen anderen Weg prüft das UWV in der Regel, ob die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit glaubhaft gemacht wurde und ob die Sorgfaltsregeln befolgt wurden. Das UWV betrachtet dabei unter anderem die Frage, ob der Wegfall der Funktion ausreichend begründet ist, ob eine Wiedereinstellung geprüft wurde und ob die richtigen Mitarbeiter für die Kündigung vorgeschlagen wurden. Eine Aufgabenanalyse, die angibt, welcher Teil der Arbeit automatisiert werden kann, ist an sich kein Beweis dafür, dass diesen Anforderungen entsprochen wurde. Sie ist höchstens einer der Fakten, die in eine Akte aufgenommen werden können, neben der anderen Begründung, die das Verfahren erfordert.

Wiedereinstellung: eine verpflichtende Prüfung, keine Formalität

Bevor eine Funktion wegfallen kann, gilt in der Regel die Anforderung, dass geprüft wurde, ob eine Wiedereinstellung des betroffenen Mitarbeiters möglich ist, gegebenenfalls nach Schulung, innerhalb einer angemessenen Frist und innerhalb derselben Organisation oder des Konzerns. Diese Prüfung ist inhaltlich: Es geht um passende Funktionen, die faktisch verfügbar sind oder innerhalb absehbarer Zeit verfügbar werden. Ein Überblick darüber, welche Aufgaben von KI übernommen werden können, sagt nichts darüber aus, welche anderen Funktionen innerhalb der Organisation offen sind oder für eine Wiedereinstellung geeignet sind. Das bleibt eine gesonderte Prüfung, die der Arbeitgeber durchführen und dokumentieren muss.

Sozialauswahl: die richtige Reihenfolge bestimmen

Wenn mehrere Mitarbeiter eine austauschbare Funktion ausüben und nicht alle Stellen in dieser Funktionsgruppe wegfallen, gilt in der Regel das Sozialauswahlprinzip, um zu bestimmen, wer für die Kündigung vorgeschlagen wird. Dies geschieht anhand der Altersstruktur innerhalb von Kategorien, mit dem Ziel, dass die Altersstruktur vor und nach der Reorganisation so weit wie möglich gleich bleibt. Welche Funktionen als austauschbar gelten und wie die Kategorien genau eingeteilt werden, ist eine juristische Beurteilung auf Grundlage des konkreten Funktionsinhalts — nicht auf Grundlage eines Prozentsatzes automatisierbarer Aufgaben. Eine Aufgabenanalyse kann Input für die Frage liefern, ob sich eine Funktion inhaltlich ändert, ersetzt aber nicht die Sozialauswahlprüfung.

Warum ein Prozentsatz kein Kündigungsgrund ist

Eine Aussage wie "vierzig Prozent dieser Aufgaben können von KI übernommen werden" beschreibt eine technische und organisatorische Möglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie sagt nichts über die juristische Frage aus, ob das ausreicht, um eine Funktion wegfallen zu lassen, oder über die Frage, ob die freigewordene Kapazität dauerhaft oder vorübergehend ist. Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, Wiedereinstellungsprüfung und Sozialauswahl sind jede für sich eigenständige Prüfungen mit eigener Beweislast. Wer eine Aufgabenanalyse als Ersatz für diese Prüfungen verwendet, läuft Gefahr, dass ein Verfahren beim UWV oder dem Kantonrichter scheitert, weil die Begründung nicht dem entspricht, was verlangt wird.

Darüber hinaus ist relevant, dass der Einsatz von KI-Systemen selbst an Regeln gebunden sein kann, beispielsweise wenn Systeme verwendet werden, um Arbeit zu bewerten oder zu verteilen; siehe dazu die Seite über Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz. Auch die Frage, ob Mitarbeiter ausreichend auf die Arbeit mit KI vorbereitet sind, betrifft einen eigenen Rahmen, beschrieben auf der Seite über KI-Kompetenz als Verpflichtung.

Wo der Text wohl brauchbar ist

Ein faktischer Überblick über Aufgaben und das Ausmaß, in dem KI diese übernehmen kann, ist brauchbar als Information über Arbeitslast, Planung und Schulungsbedarf. Er kann eine Rolle im breiteren Gespräch über die Zukunft eines Teams oder einer Abteilung spielen, und er kann helfen zu sehen, welche Arbeit übrig bleibt und welche Fähigkeiten dafür erforderlich sind. Was die Organisation mit dieser Information macht — ob und wie daraus eine Personalentscheidung wird — ist eine Wahl, die beim Arbeitgeber liegt und die den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie wissen möchten, welcher Teil der Aufgaben innerhalb eines Profils heute technisch durch KI unterstützt oder übernommen werden kann, können Sie den kostenlosen Quickscan von ftetoai ausfüllen: zwölf Fragen, ohne Konto, mit einer Angabe dieses Anteils. Das ist ein faktischer Ausgangspunkt, keine Personalberatung und keine Begründung für ein Kündigungsverfahren. Der vollständige Werkscan, mit mehr Detail pro Aufgabe, befindet sich noch im Aufbau. Für die juristischen Schritte rund um den Funktionswegfall — Wiedereinstellung, Sozialauswahl, das Verfahren beim UWV — ist es ratsam, den aktuellen Gesetzestext und die Ausführungsregeln zu konsultieren, gegebenenfalls zusammen mit einem Experten, der Ihre Situation kennt. Auch praktische Angelegenheiten wie das Verwalten des Unterzeichnungsprozesses von Dokumenten rund um eine Reorganisationsakte fallen außerhalb dessen, was eine Aufgabenanalyse begründen kann.

KIPPde assistent van de werkscan

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